Die SKD werden
Die SKD werden durch die Geschäftsführung geleitet, ihr gehören die Generaldirektorin sowie die Kaufmännische Direktorin an. Die Geschäftsführung wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von einem Verwaltungsrat beraten und beaufsichtigt, welcher aus bis zu 12 Mitgliedern — berufen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus — besteht. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Landesbehörden, weiteren Personen aus Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter aus dem örtlichen Personalrat zusammen. Jeweils für vier Jahre berufen die SKD im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus einen wissenschaftlichen Beirat, der die SKD in grundsätzlichen wissenschaftlichen Angelegenheiten berät.