Code of Conduct

Als Kulturinstitution des Freistaates Sachsen sind die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) der Verfassung Deutschlands, dem Grundgesetz sowie spezifischen Regularien des Freistaates Sachsen, verpflichtet. Dies schließt auch mit ein, dass sie sich als forschender Museumsverbund auf die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft berufen.

Die SKD engagieren sich für eine lebendige Demokratie

In Zeiten von sich rasant polarisierenden gesellschaftlichen Debatten stehen sich immer mehr Gruppen von Menschen in ihren Ansichten diametral gegenüber. Sprache scheint hierbei eine der mächtigsten Formen der jeweiligen Inklusion und Exklusion zu sein.

Wir stellen den Menschen geschützte, gewaltfreie Räume zur Verfügung, in denen ein freier Meinungsaustausch möglich und ausdrücklich willkommen ist. Vielfalt zuzulassen und zu befördern zählt zu den Maximen unseres Tuns. Wir leben eine offene Gesprächskultur, die auf Respekt und Anerkennung vielfältiger Meinungen basiert und dies unabhängig von Geschlechtsidentität, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung. Bei der Meinungsfreiheit geht es um Themen, nicht um Menschen, und sie darf niemals auf Kosten der Menschenrechte missbraucht werden.

Personen, die diesen grundlegenden Werten zuwiderhandeln, sind in den SKD nicht willkommen. Grenzen werden da gesetzt, wo Diskriminierungen oder extremistische Positionen die Würde und das Wohl von Menschen herabsetzen, diese bedrohen oder gar Gewalt verherrlichen und dazu aufrufen. Private politische Überzeugungen bleiben die Angelegenheit der uns besuchenden oder von uns eingeladenen Personen. 

Nutzt eine von den SKD eingeladene Person spontan den öffentlichen Raum innerhalb der SKD als öffentliche Bühne für politische Statements, die inhaltlich nicht mit der hier formulierten Grundhaltung vereinbar sind, wird ein Repräsentant oder eine Repräsentantin der SKD den vorliegenden Code of Conduct in unmittelbarer Reaktion vortragen.

Interkulturelle Sensibilität und historisches Wissen leiten uns bei der Erfüllung unseres öffentlichen Auftrags, - in unserem ortsspezifischen wie auch nationalem und internationalem Engagement. Gleiches erwarten wir von den Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten.

Als staatliche Bedienstete werden wir, der Kunstfreiheit verpflichtet, selbst, wenn wir problematische Inhalte sehen, unser Programm, die Ausstellungen möglichst immer erst der Öffentlichkeit zur Kenntnis geben. Wir übernehmen die wichtige Rolle der Moderation: zwischen Publikum, Öffentlichkeit, einzelnen Stimmen, die sich verletzt fühlen, Künstlerinnen und Künstlern und dem Museum. Zu moderieren bedeutet für uns Kuratorinnen und Direktoren, die eigene Meinung nicht absolut zu setzen.

Alle Mitarbeitenden der SKD sind für die Umsetzung dieses Verhaltenskodex mitverantwortlich. Auch von Kooperationspartnern wird erwartet, sich mit uns gemeinsam für ein sicheres Umfeld sowohl analog als auch digital einzusetzen. Mit diesem Kodex setzen wir uns für eine lebendige Demokratie ein, in der der gesellschaftliche Dialog konstruktiv, gleichberechtigt und inklusiv geführt wird.

Verabschiedet von den Mitgliedern der Direktor*innenkonferenz der SKD am 25. April 2024

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