Kinder zeigen auf einen Globus
© SKD

Weltweit vernetzt

Nicht nur in Dresden, Leipzig und Herrnhut sowie an temporären Ausstellungsorten in Deutschland sind die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden präsent, auch weltweit ist der Verbund aus 15 Museen vernetzt.

Weltweit vernetzt

Eine zentrale Stellung nimmt dabei der Leihverkehr ein: Allein 136 internationale Leihgaben zählte der Museumsverbund im Jahr 2016. Sie wurden u.a. in Melbourne, New York, Tel Aviv, Athen, Florenz, Amsterdam, Budapest, Oslo und Tallin gezeigt. Jeder Transport birgt auch ein Risiko - Anfragen werden daher sorgfältig geprüft und intensiv vorbereitet. Um sie zu schützen, reisen Gemälde in Klimakisten, Porzellane und Skulpturen werden luftgefedert verschickt und die Werke stets von Restauratorinnen und Restauratoren begleitet.

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Neben einzelnen Leihgaben sind die SKD im Ausland auch mit Ausstellungen vertreten - so z.B. 2011/12 mit "Die Kunst der Aufklärung" in Peking, mit "Renaissance and Reformation: German Art in the Age of Dürer and Cranach" 2016/17 in Los Angeles oder "The Dream of a King" 2011/12 in Doha sowie 2017/18 in Seoul und Gwangju in Korea. Schon mehrfach haben die SKD bei internationalen Projekten mit den Staatlichen Museen zu Berlin und den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen München zusammengearbeitet. In Kooperation mit internationalen Partnern, zuletzt etwa der Galerie Rudolfinum in Prag, dem Moskauer Kreml, den Vatikanischen Museen oder auch dem Goethe-Institut, entstehen wiederum Ausstellungen für Dresden. Der Ausbau internationaler Kooperationen ist ein wichtiger Arbeitsbereich der SKD, insbesondere die Verbindungen zu den östlichen Nachbarländern, so nach Polen und Tschechien, sollen künftig gestärkt werden.

Der Großmogul Aurengzeb hält Audienz

Weltweit vernetzt

Spezielle Austauschformate brachten in den vergangenen Jahren Mitarbeiter des Verbundes mit Kollegen aus China, den USA oder England zusammen - dabei stand v.a. die fachliche Vernetzung im Vordergrund. Auch in internationale Forschungsprojekte sind die SKD regelmäßig eingebunden: Gemeinsam mit indischen Restauratoren und Wissenschaftlern wurden die Bestände indischer Miniaturen im Kupferstich-Kabinett restauriert und erforscht, an der Wiederherstellung des Damaskuszimmers in Dresden sind zwei aus Syrien stammende Restauratorinnen beteiligt und eine Stipendiatin aus China forschte zu chinesischen Grafiken am sächsischen Hof.

Globus mit detaillierten Zeichnungen, auf einem Gestell
Willem Janszoon Blaeu, Erdglobus, um 1643

Weltweit vernetzt

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden verstehen ihre national wie international wirksame Arbeit auch als einen Beitrag gegen Fremdenfeindlichkeit und für eine weltoffene, tolerante und friedliche Gesellschaft. Für Menschen, die ihr kulturelles Erbe aufgrund der politischen Entwicklungen in ihren Heimatländern verloren haben, gewinnen die SKD zunehmend an Bedeutung. Insbesondere die ethnologischen Sammlungen in Dresden, Leipzig und Herrnhut verstehen sich als ein Archiv der Weltkulturen und wollen künftig intensiver mit Institutionen und Wissenschaftlern aus den Herkunftsländern ihrer Objekte zusammenarbeiten, um die Bestände systematisch zu erschließen.

Option für Leihgeber nach § 6 Kulturgutschutzgesetz

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Option für Leihgeber nach § 6 Kulturgutschutzgesetz

Möglichkeit der Einbeziehung von Leihgaben in den besonderen rechtlichen Schutz, den die Sammlungen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden genießen

Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG), das im Sommer 2016 in Kraft getreten ist, sieht für Leihgaben an öffentliche, Kulturgut bewahrende Einrichtungen in Deutschland einen besonderen Schutz vor, über den wir unsere Leihgeber unterrichten möchten.

§ 6 Abs. 2 KGSG ermöglicht für Leihgaben privater Leihgeber eine für die Dauer der Ausleihe zeitlich befristete Unterschutzstellung als nationales Kulturgut. Sinn der Regelung ist, dass – ebenso wie der Bestand des Museums – eine private Leihgabe für die Dauer des Leihvertrages einen erhöhten Schutz genießt: Sollte diese Leihgabe gestohlen werden, auf illegalem Weg ins Ausland gelangen oder nach einer Leihgabe ins Ausland nicht fristgerecht zurückkehren, hat der deutsche Staat zugunsten der Eigentümer einen EU- beziehungsweise völkerrechtlichen Rückgabeanspruch aufgrund der Unterschutzstellung. Dieser Anspruch erlischt erst nach 75 Jahren und damit erheblich später als eigentumsrechtliche Rückgabeansprüche, deren Verjährungsfristen 30 Jahre betragen.

Voraussetzung für diese besondere Unterschutzstellung ist, dass der Bestand der Kulturgut bewahrenden Einrichtung, der diese Leihgaben zur Verfügung gestellt werden, als nationales Kulturgut nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 KGSG geschützt ist und der Leihgeber seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden sind eine Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 KGSG. Wenn Sie als Leihgeber Ihre Zustimmung gegenüber den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erklären, gelten Ihre Leihgaben für die Dauer des Leihvertrages - wie unser eigener Sammlungsbestand - als nationales Kulturgut, ohne, dass es einer Eintragung in ein Verzeichnis bedarf.

Im Falle des Verzichts auf die Zustimmung profitieren Ihre Leihgaben nicht von diesem besonderen Schutz.

Ihre Zustimmung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden widerrufen werden. Im Übrigen endet der Schutz mit Beendigung des Leihvertrages, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.

Bei Rückfragen zu dieser Neuregelung stehen wir unseren Leihgebern gerne zur Verfügung.

Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.kulturgutschutz-deutschland.de.

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