Option für Leihgeber nach § 6 Kulturgutschutzgesetz
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Option für Leihgeber nach § 6 Kulturgutschutzgesetz
Möglichkeit der Einbeziehung von Leihgaben in den besonderen rechtlichen Schutz, den die Sammlungen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden genießen
Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG), das im Sommer 2016 in Kraft getreten ist, sieht für Leihgaben an öffentliche, Kulturgut bewahrende Einrichtungen in Deutschland einen besonderen Schutz vor, über den wir unsere Leihgeber unterrichten möchten.
§ 6 Abs. 2 KGSG ermöglicht für Leihgaben privater Leihgeber eine für die Dauer der Ausleihe zeitlich befristete Unterschutzstellung als nationales Kulturgut. Sinn der Regelung ist, dass – ebenso wie der Bestand des Museums – eine private Leihgabe für die Dauer des Leihvertrages einen erhöhten Schutz genießt: Sollte diese Leihgabe gestohlen werden, auf illegalem Weg ins Ausland gelangen oder nach einer Leihgabe ins Ausland nicht fristgerecht zurückkehren, hat der deutsche Staat zugunsten der Eigentümer einen EU- beziehungsweise völkerrechtlichen Rückgabeanspruch aufgrund der Unterschutzstellung. Dieser Anspruch erlischt erst nach 75 Jahren und damit erheblich später als eigentumsrechtliche Rückgabeansprüche, deren Verjährungsfristen 30 Jahre betragen.
Voraussetzung für diese besondere Unterschutzstellung ist, dass der Bestand der Kulturgut bewahrenden Einrichtung, der diese Leihgaben zur Verfügung gestellt werden, als nationales Kulturgut nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 KGSG geschützt ist und der Leihgeber seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden sind eine Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 KGSG. Wenn Sie als Leihgeber Ihre Zustimmung gegenüber den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erklären, gelten Ihre Leihgaben für die Dauer des Leihvertrages - wie unser eigener Sammlungsbestand - als nationales Kulturgut, ohne, dass es einer Eintragung in ein Verzeichnis bedarf.
Im Falle des Verzichts auf die Zustimmung profitieren Ihre Leihgaben nicht von diesem besonderen Schutz.
Ihre Zustimmung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden widerrufen werden. Im Übrigen endet der Schutz mit Beendigung des Leihvertrages, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf.
Bei Rückfragen zu dieser Neuregelung stehen wir unseren Leihgebern gerne zur Verfügung.
Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.kulturgutschutz-deutschland.de.