Residenzschloss
MuseumÖffnungszeiten- täglich 10—18 Uhr, Dienstag geschlossen
- Besondere Öffnungs- und Schließzeiten
Sie finden unsere Museen in prachtvollen Gebäuden im Herzen von Dresden. Aber auch in Dresden Pillnitz, Leipzig und Herrnhut können Sie uns besuchen.
Gültig für: Neues Grünes Gewölbe, Türckische Cammer, Renaissanceflügel, Rüstkammer im Riesensaal, Königliche Paraderäume Augusts des Starken und Porzellankabinett, Gewehrgalerie im Langen Gang, aktuelle Sonderausstellungen im Kupferstich-Kabinett, außer Historisches Grünes Gewölbe
Gültig für: Gemäldegalerie Alte Meister und Skulpturensammlung bis 1800, Mathematisch-Physikalischer Salon, Porzellansammlung
Donnerstag nach telefonischer Voranmeldung unter Tel.: 0351 4914 3211
Sommersaison: 30.4.—31.10.2022
gültig während der saisonalen Öffnungszeiten des Museums Mai bis November
Das Besucherzentrum "art und info" ist ab sofort (10-18 Uhr) wieder für Sie geöffnet.
Liebe Besucherinnen und Besucher! Wir begrüßen Sie herzlich und wünschen Ihnen einen angenehmen und anregenden Aufenthalt. Um allen Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Exponate zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich.
Eine Übersicht der aktuellen Ticketpreise finden Sie hier
Informationen zu unseren aktuellen Vergünstigungen finden Sie hier.
In folgenden Gebäuden erhalten Sie kostenfreies WLAN, Netzwerkname: „MUSEUM_SKD“
Das Fotografieren und Filmen - ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke - ist ohne Blitz, Stativ oder Selfiestab erlaubt, solange die Sicherheit des Kunstguts gewährleistet, ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten und auf andere Besucher Rücksicht genommen wird.
Diese Genehmigung gilt nicht für Rechte Dritter. Die SKD weisen ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Abbildung oder Verbreitung von urheber- oder persönlichkeitsrechtlich geschützten Inhalten genehmigungspflichtig ist. An einzelnen Werken, bei denen aufgrund von Vorgaben des Eigentümers oder Urhebers ein generelles Foto- oder Filmverbot gilt, finden Sie eine Kennzeichnung. In Sonderausstellungen können Foto- und Filmaufnahmen untersagt sein, das Aufsichtspersonal informiert Sie hierzu gern. Für alle über die allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich, dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen.
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