Leihverkehr
Das Registrarbüro ist zentraler Ansprechpartner für den gesamten aus- und eingehenden Leihverkehr der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD).
Kontakt:
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Postfach 12 05 51
01006 Dresden
Telefon: +49 351 4914 7351 oder +49 351 4914 7720
Leihersuchen
Form und Adressierung
Leihersuchen sind in Schriftform an die Direktorin oder den Direktor des jeweiligen Museums oder/ und an die Generaldirektion der Staatlichen Kunstsammlungen zu richten.
Wenn Sie Leihgaben aus mehreren Museen anfragen, adressieren Sie das Schreiben bitte an den Generaldirektor:
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Generaldirektor Dr. Bernd Ebert
Postfach 12 05 51
01006 Dresden
Digital an gd(at)skd.museum und registrar(at)skd.museum
Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf im Leihverkehr zu gewährleisten, wird dringend empfohlen, Leihanfragen zwölf Monate vor Ausstellungsbeginn für ausländische Leihgaben sowie neun Monate vor Ausstellungsbeginn für inländische Leihgaben einzureichen.
Eventuelle Nachträge zum Leihersuchen sind für einzelne Objekte bis spätestens drei Monate vor Leihbeginn möglich.
Inhalt
Die angefragten Werke sind eindeutig und möglichst mit Inventarnummer anzugeben. Recherchearbeiten können mit Kosten verbunden sein. Detaillierte Informationen zu vielen Kunstwerken der SKD, mit Inventarnummern und mit Abbildungen, finden Sie auch auf unserer Website: Online Collection
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Zur Ausstellung:
- Titel
- Ausstellungszeit, Ausstellungsort
- inhaltliches Konzept, Begründung der Objektauswahl
- Ansprechpartner für inhaltliche, organisatorische und konservatorische Fragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
- vorgesehene Publikation (Ausstellungskatalog und weitere begleitende Veröffentlichungen)
zur Institution:
Leihnehmeranschrift
eventuell abweichende Rechnungsanschrift (unter Angabe der USt. Nr.)
Unterzeichner des Leihvertrages mit Titel und Funktionsbezeichnung
zu den Ausstellungsräumen:
Der Leihnehmer verpflichtet sich, den Leihgaben größte Sorgfalt angedeihen zu lassen, sie vor Schaden zu bewahren und sie keiner Gefährdung auszusetzen. Dazu gehört, dass die Ausstellungsräume im Hinblick auf Klimaverhältnisse, Beleuchtung und Sicherheit den Standards der großen Museen entsprechen (siehe u.a. Deutscher Museumsbund, ICOM) und durch Personal des Leihnehmers betreut werden.
Im Zusammenhang mit dem Leihersuchen erwarten wir Informationen über:
- Lage und technischen Ausstattung der Ausstellungsflächen,
- Transportwege,
- Betreuung während des Ausstellungsauf- und -abbaus sowie der Laufzeit,
- Maßnahmen zur Regulierung von Temperatur, relativer Luftfeuchte und Beleuchtung,
- Brandschutz- und Sicherheitsvorkehrungen
und gegebenenfalls Einzelheiten zu den verfügbaren Vitrinen.
Wir behalten uns vor, einen ausführlichen Facility Report mit Grundriss und Klimakurven des Vorjahreszeitraums anzufordern.
Findet die Ausstellung an weiteren Orten statt, informieren Sie bitte die anderen Veranstalter, dass wir direkt mit ihnen in Kontakt treten und separate Verträge abschließen werden.
FAQ
Der Leihvertrag wird grundsätzlich von den SKD erstellt. Die Leihfrist beginnt maximal drei Wochen vor der Eröffnung und endet maximal drei Wochen nach Ausstellungsende. Dauerleihverträge werden mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren abgeschlossen.
Bei Ausleihen ins Ausland fordern die SKD in der Regel eine rechtsverbindliche Rückgabezusage bzw. sachliche Immunität von der zuständigen Behörde im Land des Leihnehmers. Die erforderlichen Bearbeitungsfristen der zuständigen Behörden sind beim Einreichen des Leihersuchens zu berücksichtigen.
Die SKD versichern in der Regel ihre Leihgaben "von Nagel zu Nagel" kommerziell zu Lasten des Leihnehmers. Die SKD legen den Versicherungswert für die Leihgaben fest. Die SKD behalten sich vor, von den anfragenden Institutionen vorgeschlagene Landes- bzw. Staatshaftungen zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen oder eine Subsidiärversicherung abzuschließen.
Mit Verpackung und Transport der Leihgaben beauftragt der Leihnehmer in der Regel eine zertifizierte Kunstspedition. Verpackungsmethoden und Transportmittel stimmt die Spedition direkt mit den einzelnen Sammlungen und dem Registrarbüro der SKD ab. Der Leihnehmer hat die SKD und die ausführende Transportfirma frühzeitig über alle ortsspezifischen Besonderheiten am Ausstellungsort zu informieren. Die Transportfirma hat die SKD über alle länderspezifischen Reglements sowie über Besonderheiten von Transitländern zu unterrichten. Die SKD können erhöhte Sicherheitsauflagen für den Transport verlangen.
Die Objekte müssen in einem angemessenen konservatorisch-stabilen Raumklima aufbewahrt werden. Die spezifischen Konditionen (relative Raumfeuchte, Temperatur und Beleuchtung) werden im Leihvertrag aufgeführt. Die Werte für Temperatur und relative Luftfeuchte müssen durchgängig aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind den SKD nach Aufforderung zu deren Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Die SKD legen neben einem schwankungsarmen Klima auch Wert auf schadstoffarme Materialien (Vitrinen, Einbauten).
Bevor Kunstwerke installiert werden, müssen alle Bau- und Malerarbeiten in den Ausstellungsräumen abgeschlossen, Farben und Klebstoffe durchgetrocknet und Vitrinen gelüftet sein. Vitrinen, Sockel und Stützen müssen an ihrem Platz stehen und entsprechend gesichert sein.
Leihgaben in Klimakisten müssen sich vor dem Auspacken in der Regel 24 Stunden im Ausstellungsraum akklimatisieren. Leerkisten müssen in sauberen, trockenen, temperierten und auf Schädlinge kontrollierten Lagerräumen aufbewahrt werden. Klimakisten müssen beim Abbau vor dem Packen 24 Stunden in den Ausstellungsräumlichkeiten akklimatisieren.
Montage- und Präsentationswünsche sind im Detail mit den Sammlungen abzustimmen. Die SKD behalten sich vor, spätestens acht Wochen vor Ausstellungseröffnung beim Leihnehmer Installationspläne, aus denen die Verortung der Leihgaben hervorgeht, abzufragen.
Alle im Zusammenhang der Ausleihe entstehenden Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Leihnehmers. Dazu können gehören:
- Hin- und Rücktransport mit einer zertifizierten Kunstspedition inklusive Vorabbesichtigung,
- fachgerechte Verpackung nach den Vorgaben der SKD mit konservatorisch unbedenklichen Materialien durch geschulte Personen (z.B. Kunstpacker, Arthandler),
- alle Kosten für Reise und Unterbringung der Kuriere einschließlich Tagegeld gemäß Sächsischem Reisekostengesetz (SächsRKG) und Sächsischem Auslandsreisekostenverordnung (SächsARKVO)
- gegebenenfalls Kosten für externe Kuriere, sollten die SKD keinen Angestellten entsenden können,
- Versicherung von „Nagel zu Nagel“,
- Arthandling vor und nach der Ausleihe bei Leihgaben aus der Dauerausstellung,
- interne Transporte (z. B. in die Restaurierungswerkstatt, Anlieferung und Abtransport von sammlungseigenen Kisten),
- konservatorische und restauratorische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Ausleihe notwendig sind (wie z.B. Anbringung eines Schwingschutzes oder Rückseitenschutzes, Verglasung, Rahmung, Bau von Halterungen und Präsentationshilfen),
und
- Belegexemplare von Ausstellungspublikationen.
Alle Kosten werden im Vorfeld zwischen den SKD und dem Leihnehmer abgestimmt.
Informationen zum Datenschutz der SKD finden Sie unter Datenschutz