Das Programm steht unter dem Motto „Zukunft“: Wie stellen sich  die  Menschen die Zukunft vor? Welche Themen sind aktuell wichtig und  werden  die Zukunft bestimmen? Daher sollen ausdrücklich auch   gesellschaftliche Fragestellungen zur Debatte gestellt werden:
Rahmenbedingungen
1. Auslober 
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Taschenberg 2
01067 Dresden 
vertreten durch die Generaldirektorin Prof. Dr. Marion Ackermann und den Kaufmännischen Direktor Dirk Burghardt. 
2. Aufgabe und Anforderungen 
Die Bewerber*innen sollen für das Outreach-Projekt „180 Ideen für   Sachsen“ der SKD ein partizipatives und interaktives künstlerisches   Projekt konzipieren und im genannten Zeitraum in Abstimmung mit dem   Auftraggeber konkret planen und vor Ort umsetzen:
- Möglich sind künstlerische Formate aller Art in der ländlichen Region von Sachsen. 
 - Die   Projekte müssen partizipativ und interaktiv angelegt  sein, sich an  den  oben genannten Themen sowie an der Zielgruppe  orientieren und  einen  regionalen Bezug haben.
 - Kooperationen mit Partnern vor Ort sind ausdrücklich erwünscht.
 - Das   Projekt wird im Rahmen des Outreach-Projektes „180 Ideen  für Sachsen“   durchgeführt. Die diesbezügliche Kooperation mit anderen    Projektteilnehmern, Partnern und Akteuren, bspw. im Rahmen des    Marketing/Pressearbeit, wird vorausgesetzt.
 
3. Wettbewerbsleistungen 
Jeder Bewerber*in kann einen Entwurf einreichen. Erwartet werden ein   Konzept zu einem partizipativen und interaktiven Kunstprojekt (gern mit   Bildern/Skizzen) mit Vorschlag eines Ortes der Umsetzung, ein   detaillierter Zeitplan für die Umsetzung sowie eine detaillierte   Kostenaufstellung; diese darf das für die Realisierung zur Verfügung   stehende Gesamtbudget von 10.000 Euro (brutto) nicht übersteigen.  
Entwürfe, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, können im Rahmen des Wettbewerbs nicht berücksichtigt werden. 
4. Verfahren  
4.1. Abgabe 
Die Bewerbungen sind unter Kennzeichnung „Kunstprojekt 180 Ideen“ bis zum 02. September 2019 einzureichen an:   
per Mail: Franziska.mueller.extern(at)skd.museum 
oder per Post:  
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Frau Dr. Franziska Müller
Betreff: Kunstprojekt 180 Ideen für Sachsen
Residenzschloss
Taschenberg 2
01067 Dresden 
4.2. Jury 
Die Bewerbungen werden anonym an eine Jury übergeben, welche nach   einem Punktsystem die Preisträger auswählt. Die Jury wird aus vier   Experten aus dem Bereich Bildende Kunst, Museums- und Ausstellungswesen,   Inklusion sowie zur regionalen Entwicklung bestehen.  
4.3. Bewertungskriterien 
Die drei Preisträger*innen werden nach folgenden Kriterien ausgewählt: 
- Konzept  (Ästhetik und Innovation, Passgenauigkeit zum Projekt    der „180 Ideen  für Sachsen“ anhand Partizipation, Interaktion,    Zielgruppenspezifik  und thematischer Bearbeitung, Realisierbarkeit):  70% 
 - Zugänglichkeit der Leistung für Menschen mit Behinderung und/oder nachhaltige Eigenschaften: 30%
 - Wirtschaftliches Angebot: 10%
 
Die prämierten Skizzen werden unter Nennung ihrer Urheber auf der Internetseite der SKD veröffentlicht. 
4.4. Honorar  
Unter den Bewerber*innen werden drei Projekte von der Jury ausgewählt, welche bis Ende des Jahres umgesetzt werden sollen.  
Die drei Preisträger*innen erhalten jeweils ein Honorar von 2.500 Euro (netto). 
Die Honorare können nur bei Einhaltung dieser Wettbewerbsbedingungen ausgezahlt werden.  
4.5. Rückfragen 
Eventuelle Rückfragen zur Ausschreibung können Sie bis zum 26. August schriftlich per Mail an Franziska.mueller.extern(at)skd.museum richten. 
4.6. Einzureichende Unterlagen 
Folgende Unterlagen sind einzureichen: 
- Anschreiben
 - Portfolio und ggf. Liste der Ausstellungen
 - Konzept   zu einem partizipativen und interaktiven   Kunstprojekt, gern mit   Bildern/Skizzen, mit Vorschlag eines Ortes der   Umsetzung (auf bis zu 5   DinA4 Seiten) 
 - detaillierter Zeitplan für die Umsetzung
 - detaillierte Kostenaufstellung (welche 10.000 Euro brutto nicht übersteigt) 
 - vom Bewerber*in ausgefülltes und unterschriebenes Blatt zu Wettbewerbsbedingungen
 - vom Bewerber*in unterschriebenes Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
 
4.7. Realisierung  
Die ersten drei Preisträger*innen werden von den SKD mit der   Umsetzung ihres Entwurfes entsprechend des jeweiligen Angebots auf   Grundlage dieser Wettbewerbsbedingungen beauftragt. Für die Umsetzung   stehen den Preisträgern entsprechend der unter Nr. 3 genannten   Kostenaufstellung ein Budget von jeweils max. 10.000 EUR (brutto) zur   Verfügung. Hiermit sind sämtliche für die Umsetzung anfallenden Kosten   abzugelten.  
Der Betrag von max. 10.000 EUR (brutto) wird nicht an den   Preisträger*in ausgezahlt. Sämtliche Aufträge werden nach Vorbereitung   durch den Preisträger*in durch die SKD ausgelöst und die daraus   resultierenden Rechnungen an die SKD als Rechnungsempfänger gerichtet.   Die SKD sind als öffentliche Einrichtung an die Gesetze zur Vergabe   öffentlicher Aufträge gebunden. Bei der Realisierung des Projektes durch   den Wettbewerbsteilnehmer*in ist für Beauftragungen bzw. Beschaffungen   das Sächsische Vergabesetz in seiner aktuellen Fassung anzuwenden. 
4.8. Rechteübertragung 
Der Bewerber*in sichert mit seiner Teilnahme am Wettbewerb zu, dass   sämtliche Rechte an seinem eingereichten Entwurf bei ihm liegen. Der   Bewerber*in überträgt den SKD das Recht, den Entwurf zur Durchführung   des Wettbewerbs sowie im Anschluss zu Dokumentationszwecken zu nutzen.  
Der Bewerber*in versichert zudem mit seiner Teilnahme am Wettbewerb,   dass mit dem eingereichten Entwurf sowie den Bestandteilen desselben  und  dessen Nutzung durch die SKD keine Rechte Dritter verletzt werden.  Er  wird die SKD insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen.   Sollten bezüglich Satz 1 berechtigte Zweifel aufkommen oder bestehen,   sind die SKD befugt, den eingesendeten Entwurf vom Wettbewerb   auszuschließen bis rechtlich unwiderruflich geklärt ist, dass mit dem   Entwurf keine Rechte verletzt wurden. Treten nach der Prämierung eines   Entwurfes berechtigte Zweifel auf, können die SKD den Entwurf   zurückziehen. Die SKD wählen in dem Fall einen anderen Gewinner-Entwurf   aus. 
Die ersten drei Preisträger*innen übertragen mit Abnahme des   Projektes das Eigentum sowie das ausschließliche, unbeschränkte und   übertragbare Nutzungsrecht, einschließlich dem Bearbeitungsrecht, an dem   Projekt auf die SKD. 
4.9. Rücksendung nicht berücksichtigter Bewerbungen 
Nicht berücksichtigte Arbeiten werden von den SKD nur auf Anforderung   der Bewerber innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe der   Preisträger*innen zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb   dieser Frist, erklärt damit der Bewerber, auf sein Eigentum an den   eingereichten Unterlagen zu verzichten.  
5. Zeitplan 
24. Juni 2019: Bekanntgabe des Wettbewerbs 
bis 26. August 2019: schriftliche Rückfragen  
02. September 2019: Abgabe der Bewerbungen  
04. und 05. September 2019: Jurysitzung 
09. September 2019: Auslobung/Beauftragung  
bis 20.12.2019: Zeitraum der Umsetzung 
6. Bewerber 
Name, Vorname                                ________________________________________________ 
Firma*                                                  ________________________________________________ 
Vertretungsberechtigung*             ________________________________________________ 
Adresse                                                ________________________________________________ 
E-Mailadresse                                    ________________________________________________ 
Telefonnummer**                             ________________________________________________ 
 
*Bitte um Angabe soweit einschlägig 
**Freiwillige Angabe 
 
Ich habe die Ausschreibungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. 
 
_______________________________________ 
Datum, Unterschrift 
  
7. Datenschutzhinweis 
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erheben, speichern und nutzen   auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO personenbezogene Daten   der Bewerber. Dies ist zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des   Verfahrens erforderlich, wobei folgende personenbezogene Daten   verarbeitet werden: 
Name, Vorname, Adresse, E-Mailadresse sowie ggf. Telefonnummer  
Zudem werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO Vorname   und Name der drei Preisträger*innen auf der Webseite der SKD   veröffentlicht. 
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden   solange gespeichert, als dies zur Erfüllung der genannten Zwecke   erforderlich ist und danach unter Einhaltung vertraglicher oder   gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. 
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in den   Staatlichen Kunstsammlungen Dresden können Sie sich an unseren   Datenschutzbeauftragten (datenschutzbeauftragter(at)skd.museum) wenden. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten, finden Sie zudem in unserer Datenschutzerklärung, welche unter www.skd.museum/datenschutz abrufbar ist.