Das Programm steht unter dem Motto „Zukunft“: Wie stellen sich die Menschen die Zukunft vor? Welche Themen sind aktuell wichtig und werden die Zukunft bestimmen? Daher sollen ausdrücklich auch gesellschaftliche Fragestellungen zur Debatte gestellt werden:
Rahmenbedingungen
1. Auslober
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Taschenberg 2
01067 Dresden
vertreten durch die Generaldirektorin Prof. Dr. Marion Ackermann und den Kaufmännischen Direktor Dirk Burghardt.
2. Aufgabe und Anforderungen
Die Bewerber*innen sollen für das Outreach-Projekt „180 Ideen für Sachsen“ der SKD ein partizipatives und interaktives künstlerisches Projekt konzipieren und im genannten Zeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber konkret planen und vor Ort umsetzen:
- Möglich sind künstlerische Formate aller Art in der ländlichen Region von Sachsen.
- Die Projekte müssen partizipativ und interaktiv angelegt sein, sich an den oben genannten Themen sowie an der Zielgruppe orientieren und einen regionalen Bezug haben.
- Kooperationen mit Partnern vor Ort sind ausdrücklich erwünscht.
- Das Projekt wird im Rahmen des Outreach-Projektes „180 Ideen für Sachsen“ durchgeführt. Die diesbezügliche Kooperation mit anderen Projektteilnehmern, Partnern und Akteuren, bspw. im Rahmen des Marketing/Pressearbeit, wird vorausgesetzt.
3. Wettbewerbsleistungen
Jeder Bewerber*in kann einen Entwurf einreichen. Erwartet werden ein Konzept zu einem partizipativen und interaktiven Kunstprojekt (gern mit Bildern/Skizzen) mit Vorschlag eines Ortes der Umsetzung, ein detaillierter Zeitplan für die Umsetzung sowie eine detaillierte Kostenaufstellung; diese darf das für die Realisierung zur Verfügung stehende Gesamtbudget von 10.000 Euro (brutto) nicht übersteigen.
Entwürfe, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, können im Rahmen des Wettbewerbs nicht berücksichtigt werden.
4. Verfahren
4.1. Abgabe
Die Bewerbungen sind unter Kennzeichnung „Kunstprojekt 180 Ideen“ bis zum 02. September 2019 einzureichen an:
per Mail: Franziska.mueller.extern@skd.museum
oder per Post:
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Frau Dr. Franziska Müller
Betreff: Kunstprojekt 180 Ideen für Sachsen
Residenzschloss
Taschenberg 2
01067 Dresden
4.2. Jury
Die Bewerbungen werden anonym an eine Jury übergeben, welche nach einem Punktsystem die Preisträger auswählt. Die Jury wird aus vier Experten aus dem Bereich Bildende Kunst, Museums- und Ausstellungswesen, Inklusion sowie zur regionalen Entwicklung bestehen.
4.3. Bewertungskriterien
Die drei Preisträger*innen werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Konzept (Ästhetik und Innovation, Passgenauigkeit zum Projekt der „180 Ideen für Sachsen“ anhand Partizipation, Interaktion, Zielgruppenspezifik und thematischer Bearbeitung, Realisierbarkeit): 70%
- Zugänglichkeit der Leistung für Menschen mit Behinderung und/oder nachhaltige Eigenschaften: 30%
- Wirtschaftliches Angebot: 10%
Die prämierten Skizzen werden unter Nennung ihrer Urheber auf der Internetseite der SKD veröffentlicht.
4.4. Honorar
Unter den Bewerber*innen werden drei Projekte von der Jury ausgewählt, welche bis Ende des Jahres umgesetzt werden sollen.
Die drei Preisträger*innen erhalten jeweils ein Honorar von 2.500 Euro (netto).
Die Honorare können nur bei Einhaltung dieser Wettbewerbsbedingungen ausgezahlt werden.
4.5. Rückfragen
Eventuelle Rückfragen zur Ausschreibung können Sie bis zum 26. August schriftlich per Mail an Franziska.mueller.extern@skd.museum richten.
4.6. Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Anschreiben
- Portfolio und ggf. Liste der Ausstellungen
- Konzept zu einem partizipativen und interaktiven Kunstprojekt, gern mit Bildern/Skizzen, mit Vorschlag eines Ortes der Umsetzung (auf bis zu 5 DinA4 Seiten)
- detaillierter Zeitplan für die Umsetzung
- detaillierte Kostenaufstellung (welche 10.000 Euro brutto nicht übersteigt)
- vom Bewerber*in ausgefülltes und unterschriebenes Blatt zu Wettbewerbsbedingungen
- vom Bewerber*in unterschriebenes Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
4.7. Realisierung
Die ersten drei Preisträger*innen werden von den SKD mit der Umsetzung ihres Entwurfes entsprechend des jeweiligen Angebots auf Grundlage dieser Wettbewerbsbedingungen beauftragt. Für die Umsetzung stehen den Preisträgern entsprechend der unter Nr. 3 genannten Kostenaufstellung ein Budget von jeweils max. 10.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Hiermit sind sämtliche für die Umsetzung anfallenden Kosten abzugelten.
Der Betrag von max. 10.000 EUR (brutto) wird nicht an den Preisträger*in ausgezahlt. Sämtliche Aufträge werden nach Vorbereitung durch den Preisträger*in durch die SKD ausgelöst und die daraus resultierenden Rechnungen an die SKD als Rechnungsempfänger gerichtet. Die SKD sind als öffentliche Einrichtung an die Gesetze zur Vergabe öffentlicher Aufträge gebunden. Bei der Realisierung des Projektes durch den Wettbewerbsteilnehmer*in ist für Beauftragungen bzw. Beschaffungen das Sächsische Vergabesetz in seiner aktuellen Fassung anzuwenden.
4.8. Rechteübertragung
Der Bewerber*in sichert mit seiner Teilnahme am Wettbewerb zu, dass sämtliche Rechte an seinem eingereichten Entwurf bei ihm liegen. Der Bewerber*in überträgt den SKD das Recht, den Entwurf zur Durchführung des Wettbewerbs sowie im Anschluss zu Dokumentationszwecken zu nutzen.
Der Bewerber*in versichert zudem mit seiner Teilnahme am Wettbewerb, dass mit dem eingereichten Entwurf sowie den Bestandteilen desselben und dessen Nutzung durch die SKD keine Rechte Dritter verletzt werden. Er wird die SKD insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Sollten bezüglich Satz 1 berechtigte Zweifel aufkommen oder bestehen, sind die SKD befugt, den eingesendeten Entwurf vom Wettbewerb auszuschließen bis rechtlich unwiderruflich geklärt ist, dass mit dem Entwurf keine Rechte verletzt wurden. Treten nach der Prämierung eines Entwurfes berechtigte Zweifel auf, können die SKD den Entwurf zurückziehen. Die SKD wählen in dem Fall einen anderen Gewinner-Entwurf aus.
Die ersten drei Preisträger*innen übertragen mit Abnahme des Projektes das Eigentum sowie das ausschließliche, unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht, einschließlich dem Bearbeitungsrecht, an dem Projekt auf die SKD.
4.9. Rücksendung nicht berücksichtigter Bewerbungen
Nicht berücksichtigte Arbeiten werden von den SKD nur auf Anforderung der Bewerber innerhalb von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Preisträger*innen zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Bewerber, auf sein Eigentum an den eingereichten Unterlagen zu verzichten.
5. Zeitplan
24. Juni 2019: Bekanntgabe des Wettbewerbs
bis 26. August 2019: schriftliche Rückfragen
02. September 2019: Abgabe der Bewerbungen
04. und 05. September 2019: Jurysitzung
09. September 2019: Auslobung/Beauftragung
bis 20.12.2019: Zeitraum der Umsetzung
6. Bewerber
Name, Vorname ________________________________________________
Firma* ________________________________________________
Vertretungsberechtigung* ________________________________________________
Adresse ________________________________________________
E-Mailadresse ________________________________________________
Telefonnummer** ________________________________________________
*Bitte um Angabe soweit einschlägig
**Freiwillige Angabe
Ich habe die Ausschreibungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.
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Datum, Unterschrift
7. Datenschutzhinweis
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erheben, speichern und nutzen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO personenbezogene Daten der Bewerber. Dies ist zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Verfahrens erforderlich, wobei folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Name, Vorname, Adresse, E-Mailadresse sowie ggf. Telefonnummer
Zudem werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO Vorname und Name der drei Preisträger*innen auf der Webseite der SKD veröffentlicht.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden solange gespeichert, als dies zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist und danach unter Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten (datenschutzbeauftragter@skd.museum) wenden. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten, finden Sie zudem in unserer Datenschutzerklärung, welche unter www.skd.museum/datenschutz abrufbar ist.