Verluste durch die NS-Aktion „Entartete Kunst“

Durch die NS-Aktion „Entartete Kunst“ wurden alle in Dresden bis 1937 vorhandenen öffentlichen Sammlungen der Avantgarde und der Klassischen Moderne zerstört. Nur in seltenen Einzelfällen gelang ab den 1990er Jahren die Rückerwerbung verlorener Werke.

Das Verhältnis des NS-Staates und seiner Funktionsträger zur modernen, gar zur avantgardistischen Kunst des frühen 20. Jahrhunderts blieb auch nach 1933 noch lange widersprüchlich. Diese Ambivalenz personifizierte sich sinnfällig in zwei maßgeblichen Akteuren, die heftig miteinander um die Deutungshoheit über die NS-Kunst- und Kulturpolitik konkurrierten: Joseph Goebbels als Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda und Alfred Rosenberg als „Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP“, der im Range eines „Reichsleiters“ einem Reichsminister gleichgestellt war.

Während Rosenberg bereits in den Jahren der Weimarer Republik – nicht zuletzt mittels des von ihm im Auftrag Adolf Hitlers 1927 gegründeten „Kampfbundes für deutsche Kultur“ und seines diffamierenden Konzepts des „Kulturbolschewismus“ – die Klassische Moderne in toto ablehnte und bekämpfte, hatte Goebbels bis zur Mitte der 1930er Jahre durchaus Affinitäten zum deutschen Expressionismus gepflegt und zunächst auch öffentlich artikuliert.

1937 war der Konflikt zugunsten Rosenbergs entschieden. Öffentlich wurde dies spätestens mit jener berüchtigten Rede, die Adolf Hitler am 18. Juli 1937 anlässlich der Eröffnung des Hauses der Deutschen Kunst in München hielt und in der er die Avantgarde und Moderne öffentlich angriff. Damit war der informell bereits bekannte Kanon der diffamierten Künstler offiziell. Am 24. Juli 1937 folgte die Anordnung Hitlers, alle „entarteten“ Werke aus öffentlichen Sammlungen zu beschlagnahmen. Die Liste der als „entartet“ diffamierten Künstlern ist in den Wochen nach dem Juli 1937 und parallel zu den sofort beginnenden Beschlagnahmen mehrmals präzisiert und erweitert worden. Mit dem am 31. Mai 1938 publizierten „Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ wurde den Beschlagnahmen dann fast ein Jahr später die juristische Grundlage für die Enteignung zugunsten des Reiches nachgereicht, was eine nachträgliche „Legalisierung“ der Aktion bedeutete. Dieses Gesetz ist bis heute nicht aufgehoben worden, ist also für die Eigentumsfrage der Werke – soweit sie aus öffentlichen Sammlungen stammen – nach wie vor juristisch bindend.

Bis zum Dezember 1937 war die Beschlagnahme und der Abtransport mehrerer hundert als „entartet“ diffamierter Werke aus den Dresdner Sammlungen abgeschlossen. Betroffen waren neben den Städtischen Sammlungen, aus deren Beständen ebenfalls zahlreiche Werke der NS-Aktion zum Opfer fielen, als staatliche Einrichtungen die Gemäldegalerie, das Kupferstich-Kabinett und die Skulpturensammlung. Auch die Staatliche Akademie für Kunstgewerbe wurde nicht verschont. Denn deren Sammlung von Arbeiten auf Papier, die eigentlich als grafische Vorlagen- bzw. Ornamentstichsammlung konzipiert und als solche in die Ausbildung der Akademiestudenten einbezogen gewesen war, enthielt auch freie Arbeiten. Von denen waren mindestens 16 Blätter als „entartet“ beschlagnahmt worden. Wenngleich die Akademie für Kunstgewerbe 1937 nicht zum Verbund der Staatlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft gehört hatte, ist sie hier dennoch zumindest zu nennen. Denn nach Kriegsende erfolgte schrittweise die Fusion der Sammlungsbestände, so dass die diffamierten Blätter heute zum Bestand des Kupferstich-Kabinetts zählen würden, wären sie 1937 nicht verloren gegangen.

Soweit sich die zunächst beschlagnahmten und dann enteigneten Werke auf dem internationalen Kunstmarkt gegen Devisen „verwerten“ ließen, wurden sie in den folgenden Jahren verkauft. Dies übernahmen vier entsprechend vernetzte Kunsthändler, die vom Propagandaministerium für diese Aufgabe ausgewählt und mit Vollmachten privilegiert worden waren: Bernhard A. Böhmer, Karl Buchholz, Hildebrand Gurlitt und Ferdinand Möller. (Thomas Rudert)

 

Gemäldegalerie

In der Gemäldegalerie traf die NS-Aktion „Entartete Kunst“ auf eine differenzierte Konstellation. Denn die hier vorhandenen Bestände waren der Galerie in höchst unterschiedlichen juristischen Konstellationen zugeordnet. Dies war Resultat einer zurückhaltend-abwägenden, konfliktvermeidenden Erwerbungspolitik des Direktors Hans Posse während der Zeit der Weimarer Republik, bei der die Schwerpunkte zudem auf die Altmeisterbestände und die Künstler des 19. Jahrhunderts gelegt worden waren.

Posse hat zwar von Fall zu Fall andere Erwerbungsmöglichkeiten als den direkten Ankauf genutzt, dadurch aber gleichzeitig auch die Verantwortung für den Zugang extremer, insbesondere nichtgegenständlicher Werke oder solcher mit provozierenden Sujets konsequent vermieden, indem er diese nicht ankaufte, sondern als (Dauer-)Leihgaben annahm.

Posse konnte auf diese Weise für seine Ausstellungsaktivitäten neben Galerieeigentum und Geschenken auch auf Leihgaben des privaten Patronatsvereins der Galerie, auf Leihgaben der Stadt Dresden sowie auf Förderankäufe von Werken lebender Künstler durch das Innen- und das Volksbildungsministerium zurückgreifen. Aus regulärem Eigentum der Galerie gingen 1937 23 Werke verloren, von denen nur neun mit staatlichen Etat- oder Sondermitteln erworben worden waren: beginnend mit Karl Hofer, Kahnfahrt (Gal.-Nr. 2585) 1919 und endend mit Otto Dix, Kind in Kissen (Gal.-Nr. 2624 B) 1932.

Faktisch waren die Verluste der Galerie jedoch ungleich höher, und das war aus der Ausstellungs- also Besucherperspektive entscheidend. Denn auch die zahlreichen hochkarätigen Leihgaben waren zumindest zeit- und teilweise präsentiert gewesen. Wichtige Werke, die von der Stadt Dresden aus der Dresdner Internationalen Kunstausstellung 1926 gezielt und konkreten Vorschlägen Posses folgend für die Staatliche Galerie erworben worden waren, hatte der Direktor als Leihgaben sogar inventarisiert. Insgesamt gingen 1937 durch die Aktion „Entartete Kunst“ mindestens 54 Gemälde verloren, über die die Galerie zuvor hatte verfügen können.

Dabei hatte Direktor Posse nach 1933 keineswegs vorauseilend agiert, sondern hatte bei aller angesichts der aggressiven persönlichen Angriffe von NS-Aktivisten angeratenen Vorsicht eher zurückhaltend reagiert, ja im Rahmen seiner Möglichkeiten sogar passiven Widerstand geleistet.

Die meisten städtischen Leihgaben – nicht alle – gab er zwar bereits 1933 an die Eigentümerin zurück. Darunter befand sich auch der auf Initiative des Künstlers 1928 von der Stadt Dresden mit finanzieller Beteiligung des Patronatsvereins erworbene „Schützengraben“ von Otto Dix. Dieses ikonische Werk, das Posse allerdings seit dem Ankauf außerhalb der Galerie, nämlich im Palais Parkstraße 7, deponiert und wahrscheinlich nie öffentlich gezeigt hatte, war schon seit seiner Entstehung 1922/23, erst recht aber seit dem Dresdner Ankauf 1928 zum heftig angegriffenen Sinnbild für „Entartung“ und „Kulturbolschewismus“ geworden. Posse gab es im August 1933 an den Patronatsverein heraus, der das Werk für die berüchtigte Ausstellung „Entartete Kunst“ zur Verfügung stellte, die ab 23. September 1933 im Lichthof des Dresdner Rathauses stattfand. Werke der staatlichen Galerie oder des Kupferstich-Kabinetts zeigte diese Ausstellung hingegen nicht.

Doch die angegriffenen Werke aus regulärem Galerieeigentum, die übrigen Leihgaben des Patronatsvereins sowie einige wenige städtische Leihgaben, die 1933 nicht zurückgegeben, sondern zunächst geborgen und schließlich in der Osthalle des Semperbaus wieder ausgestellt worden waren, behandelte Posse anders. Im Hinblick auf den Kanon seiner persönlichen Favoriten, der auch die Direktankäufe der Galerie bestimmt hatte, ließ sich Posse ohnehin nicht verunsichern, weder kennerschaftlich und kunsthistorisch, noch gar politisch; auch nach 1933 nicht. Dazu zählten neben Robert Sterl vor allem Oskar Kokoschka, Edvard Munch, Max Beckmann und Emil Nolde.

Da sich neben den einschlägigen Galerieakten auch das Tagebuch Posses für die fragliche Zeit erhalten hat, lässt sich dessen Agieren minutiös rekonstruieren. Am 18. Juli 1937, einem Sonntag, hatte Posse die berüchtigte Münchner Rede Adolf Hitlers im Radio gehört. Am folgenden Tag – und erst jetzt! –, entfernte er Werke von Künstlern, die längst als „entartet“ galten. In der Dresdner Galerie waren bis dahin noch zu sehen gewesen: fünf Bilder von Lovis Corinth, je eines von Otto Dix und Karl Hofer und je zwei von Oskar Kokoschka und Emil Nolde. Sichtbar ließ Posse davon lediglich die fünf Werke von Corinth, die – wie das gesamte Galerie-Konvolut dieses Künstlers – sämtlich der Werkphase vor dem zweiten Schlaganfall entstammten, deshalb nicht als „entartet“ galten und von der NS-Aktion verschont blieben. Die Werke des von ihm – wie seinerzeit auch von seinem Mentor Wilhelm (von) Bode – seit jeher hoch geschätzten Max Liebermann entfernte Posse erst am 3. August 1937 aus der Dauerausstellung der Galerie. Gesichert wurden diese Werke in Depoträumen des Residenzschlosses. Hier befanden sich bereits all jene Bilder, die Posse anlässlich einer überfallartigen „Säuberung“ der Galerie am 12. April 1933 dem Zugriff einer Gruppe lokaler Naziaktivisten um den unbedeutenden Kunstmaler Walther Gasch entzogen hatte; darunter auch das 1910 entstandene und 1926 direkt angekaufte großformatige Werk von Edvard Munch, Das Leben (Gal.-Nr. 2609).

Am 14. August 1937 erschien in Dresden eine Auswahl- und Beschlagnahmekommission, die im Auftrag des Präsidenten der Reichskammer der Bildenden Künste agierte. Sie stand unter Leitung des Malers, Grafikers und Kunsthistorikers Guido Josef Kern, der sich in dieser NS-Aktion nicht nur in Dresden exponierte, sondern auch in Bautzen, Chemnitz, Halle/Saale und Soest. Am 16. August erschien die Kommission erneut, um nach der Sempergalerie und der „Neuen Galerie“, also der Filialausstellung auf der Brühlschen Terrasse, auch die Depoträume des Residenzschlosses heimzusuchen.

Nach dem 11. Oktober 1937 – an diesem Tag hatte Posse selbst die letzte Kontrolle der im Schlossdepot zusammengeführten und zunächst dort verblieben Werke durchgeführt – wurde das als „entartet“ beschlagnahmte Werkkonvolut der Galerie von der Berliner Spedition Knauer abtransportiert. Die letzte Empfangsquittung der Reichskammer der Bildenden Künste datiert auf den 21. Dezember 1937. (Thomas Rudert)

 

Kupferstich-Kabinett

Bereits am 7. Juli 1937 hatte die Reichskammer der Bildenden Künste aus dem Kupferstich-Kabinett Dresden, das sich zu jener Zeit im Westflügel des Semperbaus im Erdgeschoss befand, Kunstwerke für die Ausstellung „Entartete Kunst“ in den Münchner Hofgarten-Arkaden angefordert. Am 10. Juli wurden 6 Zeichnungen und 40 druckgrafische Blätter aus dem Kabinett nach München abgesandt.

Am 16. und 18. August 1937 wandte sich dann die bereits in der Galerie tätig gewesene, von Guido Josef Kern geführte Beschlagnahmekommission dem Kabinett zu. Hier identifizierte man anhand der Inventare und Zugangsunterlagen insgesamt ca. 380 „entartete“ Werke, die beschlagnahmt wurden. Dieses Konvolut wurde am 7. Oktober 1937 durch die Spedition Gustav Knauer nach Berlin zur Reichskammer der Bildenden Künste transportiert.

Darüber hinaus benannte die Kommission im Kabinett ein Konvolut von ca. 185 Werken (Zeichnungen und Druckgrafiken), deren Sujet als vergleichsweise unverfänglich galt, deren Urheber selbst aber zu den „entarteten“ Künstlern zählten. Diese Blätter wurden, gemeinsam mit Arbeiten jüdischer Künstler, auf Anweisung der Kommission und mit Zustimmung des Ministeriums für Volksbildung „sekretiert“, das heißt für die Vorlage im Studiensaal gesperrt. Allerdings wurden sie nicht beschlagnahmt, sondern befinden sich noch heute im Bestand des Kabinetts.

Kabinettsdirektor Kurt Zoege von Manteuffel, auf den der ganz überwiegende Teil dieser Erwerbungen zurückging, war selbst während der Aktion allerdings nicht zugegen. Er war am 29. Juli – also nach der Hitlerrede vom 18. Juli und knapp drei Wochen vor der Aktion der Kern-Kommission im Kabinett am 16. und 18. August – vom sächsischen Ministerium für Volksbildung „beurlaubt“ worden. Erst am 17. Januar 1938 konnte er nach mehr als sechs Monaten seinen Dienst im Kabinett wieder antreten. Zwar ließ sich der Grund für diese „Beurlaubung“ Zoeges bisher nicht abschließend ermitteln, doch ist es wahrscheinlich, dass sie mit der NS-Aktion „Entartete Kunst“ in Zusammenhang stand. Mutmaßlich erwartete man vom Direktor Behinderungen des reibungslosen Ablaufs der Beschlagnahmen und wollte diese vermeiden.

Hans Posse vertrat – wie seit Jahren zwischen beiden wechselseitig üblich – seinen Kollegen Zoege von Manteuffel während dessen Abwesenheit als Direktor. Das Tagebuch Posses enthält unter dem 29. November 1937 – also jenem Tag, an dem die Ausstellung „Entartete Kunst“ in den Münchner Hofgarten-Arkaden schloss – den Eintrag: „Haberstock tel. aus Berlin (Z. v. M.)“. Einerseits war Posse dem Berliner Kunsthändler Karl Haberstock seit Jahren nicht nur fachlich, sondern zunehmend auch persönlich verbundenen. Andererseits agierte Haberstock als ein bevorzugter Berater und Kunsthändler in enger Nähe zu Adolf Hitler, dessen Privatsammlung er maßgeblich geprägt hatte, bis deren nennenswerte Teile dann unter Posse ab Sommer 1939 im Bestand des „Führerauftrags“ Linz aufgingen. Ob die zitierte Tagebuchnotiz also als Hinweis darauf zu deuten ist, dass Posse 1937 die Personalie Zoege von Manteuffel („Z. v. M.“) über Haberstock in Berlin lanciert hatte, um seinen hochgeschätzten Dresdner Direktionskollegen vor der endgültigen Entlassung zu bewahren, bedarf weiterer Forschungen.

Der 1937 im Kabinett als Volontär tätige Gert Adriani hat über die dortige NS-Aktion „Entartete Kunst“ in vagen Andeutungen 1960 aus Braunschweig nach Dresden berichtet. Adriani insinuiert, dass es sich 1937 bei der „Sekretierung“ von Werken, die dadurch einer Beschlagnahme entgangen seien, womöglich um eine konspirative Rettungsaktion des Direktors Zoege von Manteuffel gehandelt habe, bei der dieser – wegen seiner Suspendierung selbst nicht anwesend – vielleicht auch mit seinem Mitarbeiter Franz Schubert kooperiert haben könnte. Die zeitgenössischen Akten des Kupferstich-Kabinetts zur Aktion „Entartete Kunst“ belegen jedoch, dass diese „Sekretierung“ auf die Beschlagnahmekommission selbst zurückging, worin die Gründe dafür lagen und dass Posse als Direktionsvertreter Zoeges darüber am 1. September 1937 offen und unter Beifügung einer Werkliste an das Ministerium für Volksbildung berichtet hat.

Wie für die Gemäldegalerie, ist die abschließende Empfangsquittung der Reichskammer der Bildenden Künste auch für das Kupferstich-Kabinett Dresden auf den 21. Dezember 1937 datiert. (Thomas Rudert)

Rechercheobjekte "Entartete Kunst" in der Online Collection

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