Besucherordnung

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher, wir begrüßen Sie herzlich in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) und wünschen Ihnen einen angenehmen und anregenden Aufenthalt. Um allen Besucherinnen und Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Exponate zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Besucherordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Erwerb Ihrer Eintrittskarte stimmen Sie unseren Regelungen automatisch zu. 

  1. Zum Schutz der in den Ausstellungen gezeigten Objekte müssen schwere Überbekleidung sowie sperrige Gegenstände wie Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke, Sportgeräte, Koffer und größere Taschen (größer als 20 x 15 x 10 cm) an den Garderoben abgegeben oder in Schließfächern verstaut werden. Kleidungs­stücke dürfen nicht über dem Arm durch die Museen getragen werden. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. 

    Im Historischen Grünen Gewölbe dürfen weder Übergarderobe noch Taschen jeglicher Art mitgeführt werden. 

  2. Aus Sicherheitsgründen können Taschen sowie aus medizinischen Gründen mitgeführtes Equipment und Bekleidung durch das Sicherheitspersonal oder durch andere dazu Beauftragte auf ihren Inhalt hin anlassbezogen kontrolliert und gekennzeichnet werden. Alle Gegenstände, Substanzen und Materialien, welche die Sicherheit der Gäste und Objekte gefährden, dürfen nicht mit in die Museen genommen werden. 

  3. Das Berühren von Kunstwerken und Vitrinen ist untersagt. Bitte wahren Sie mindestens 50 cm Abstand zu den Exponaten. 

  4. In den Ausstellungsräumen darf nicht gegessen oder getrunken werden. Erkennbar alkoholisierte Personen kann der Zutritt in die Museen verweigert werden. 

  5. Das Rauchen ist in allen Gebäuden untersagt. Zudem ist der Konsum von Cannabis im Innen- und Außenbereich verboten. 

  6. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Ausgenommen sind ausgewiesene Therapie- und Assistenzhunde. 

  7. Führungen Dritter dürfen nur nach Anmeldung und Lizenzvorlage abgehalten werden. 

  8. Das Fotografieren und Filmen – ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke – ist ohne Blitz, Stativ oder Selfiestab in den Dauerausstellungen (mit Ausnahme des Historischen Grünen Gewölbes) erlaubt, solange die Sicherheit des Kunstguts gewährleistet, ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten sowie auf andere Besucherinnen und Besucher Rücksicht genommen wird. Diese Genehmigung gilt nicht für Rechte Dritter. 

    Die SKD weisen ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Abbildung oder Verbreitung von urheber- oder persönlichkeits­rechtlich geschützten Inhalten genehmigungspflichtig ist. An einzelnen Werken, bei denen aufgrund von Vorgaben des Eigentümers oder Urhebers ein generelles Foto- oder Filmverbot gilt, finden Sie eine Kennzeichnung. In Sonderausstellungen können Foto- und Filmaufnahmen untersagt sein, das Aufsichtspersonal informiert Sie hierzu gern. Für alle über die allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich, dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen. 

  9. In Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher bitten wir um das Vermeiden von Lärm und um eine gemäßigte Sprechlautstärke. Wir bitten darum, Mobiltelefone in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten und das Telefonieren zu unterlassen. 

  10. Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Gäste und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Kunstwerke gewährleistet ist und Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher genommen wird. Das Rennen und Herumtoben ist nicht gestattet. Kinder dürfen leider nicht auf dem Rücken oder den Schultern sowie nicht in Babytragen auf dem Rücken getragen werden. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren. Kindern ist der Zutritt bis zum vollendetem 12. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener gestattet. 

  11. Diskriminierende, rassistische oder antisemitische Symbole und Handlungen, verbaler oder nonverbaler Art, sind in den Museen untersagt. Bei Nichtbeachtung kann Besucherinnen und Besuchern, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, das Hausverbot ausgesprochen und Führungen oder andere vermittelnde Angebote abgebrochen werden. Strafrechtlich relevante Aussagen bzw. Verhaltensweisen werden verfolgt. 

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und befugt, für die Einhaltung der Besucherordnung zu sorgen. Bei einem Verstoß gegen die Besucherordnung kann ein weiterer Aufenthalt in den Museen entschädigungslos untersagt werden. Besucherinnen und Besucher sind daher verpflichtet: 

  1. den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten, 

  2. bei Alarmen der Einzelobjektsicherung an Vitrinen und Kunstwerken Ruhe zu bewahren und die Anweisungen des Aufsichtspersonals abzuwarten, 

  3. bei Feueralarm das Gebäude zügig und ruhig zu verlassen – in diesem Fall erfolgt keine Herausgabe der Garderobe, 

  4. Kinder zu beaufsichtigen, 

  5. bei Schülergruppen die Begleitung durch eine verantwortliche Person zu gewährleisten, 

  6. sich in den Ausstellungsräumen so zu bewegen, dass die Beschädigung von Kunstwerken und die Belästigung anderer Besuche­rinnen und Besucher vermieden werden. 

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch das Missachten der Besucherordnung entstandenen Aufwendungen und Schäden. Wir weisen darauf hin, dass Sie sich im Fall eines Verlustes von Wertgegenständen innerhalb der SKD an die Kassen oder Aufsichten bzw. an besucherservice@skd.museum wenden können. 

Unsere Häuser und Ausstellungsräume sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. 

Die Generaldirektion 

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