Freistaat Sachsen gibt menschliche Gebeine aus dem Museum für Völkerkunde Dresden nach Australien zurück
15. April 2019Australien 1
Gemeinsame Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD)
Der Freistaat Sachsen gibt erneut menschliche Gebeine aus einem Museum an Vertreter*innen des Herkunftslandes zurück. Im Beisein einer Delegation australischer Repräsentant*innen verschiedener Communities findet heute, am 15. April 2019, im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in der australischen Botschaft in Berlin eine erste Rückgabe des Freistaates Sachsen an Australien statt. Sie umfasst die menschlichen Gebeine von 37 australischen Ureinwohner*innen, darunter Angehörige der Yawuru und Karajarri aus Westaustralien und weiterer Communities aus New South Wales. Eine zweite Rückgabe wird später im Jahr erfolgen.
Die menschlichen Gebeine stammen aus Grabplünderungen sowie von Opfern gewaltsamer Auseinandersetzungen. Sie gelangten zwischen 1880 und 1902 als Kauf und als Schenkung an das Königlich Zoologische und Anthropologisch-Ethnographische Museum, die Vorgängerinstitution des 1945 gegründeten Museums für Völkerkunde Dresden (MVD), das seit 2010 als Teil der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen zu den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gehört.
Seit 2009 verfolgt die australische Regierung das Ziel einer Restitution. 2017 fanden in Dresden Gespräche zwischen Mitgliedern der australischen Botschaft in Berlin und Mitgliedern der Abteilung Museums and Repatriation des Departement of Communications and the Arts (Australisches Ministerium für Kommunikation und Kunst) einerseits und der Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Marion Ackermann, sowie Vertreter*innen des Museumsverbundes und des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst andererseits statt. Beide Seiten vereinbarten, die Provenienzforschung zu den menschlichen Gebeinen der australischen Ureinwohner*innen zu intensivieren und eine Rückgabe an das Herkunftsland Australien vorzubereiten.
Teil dieser intensiven Provenienzforschung war eine medizinische Datenerhebung, die von Sarah Fründt, forensische Anthropologin an der Universität Freiburg, Christine Müller-Kuntermann, Fachärztin für Innere Medizin und Notfallmedizin in Leipzig, und Ulrike Böhm, Fachärztin für Rechtsmedizin in Leipzig, durchgeführt wurde. Mit ausschließlich nichtinvasiven Methoden konnten so Aussagen über Alter, Geschlecht, Verletzungen, Krankheiten und Todesursachen getroffen werden. Die Ergebnisse konnten bei einem Forschungsaufenthalt von Birgit Scheps-Bretschneider, Kustodin für Australien und Ozeanien an den SKD, in Westaustralien gemeinsam mit den Angehörigen der Yawuru und Karajarri in den historischen Kontext eingeordnet werden.
In Broome – dem Land der Yawuru und Karajarri – wird im nächsten Jahr ein Gedenkort entstehen, an dem die repatriierten Gebeine bestattet werden können. Neben einem Film, der die Rückgaben dokumentiert, wird dort ein Memorial Walk die Geschichten der Opfer erzählen.
Vor der heutigen offiziellen Feierstunde in der australischen Botschaft besuchten die Vertreter*innen der Communities die Völkerkundemuseen in Dresden und Leipzig, um mit Zeremonien die Heimkehr ihrer Ahnen vorzubereiten.
I.E. Lynette Wood, Australische Botschafterin in Deutschland: „Die Rückführung sterblicher Überreste indigener Australier zu ihren Familien und ihrem Herkunftsland ist für indigene Australier eine eminent wichtige Angelegenheit. Die australische Regierung begrüßt das Engagement und die Kooperationsbereitschaft der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Rückführung von sterblichen Überresten indigener Australier. Wir werden auch zukünftig Rückführungsverhandlungen mit weiteren deutschen Institutionen führen.“
Eva-Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst des Freistaates Sachsen: „Mit großer Achtung vor den kulturellen und religiösen Traditionen in Australien werden heute menschliche Gebeine rehumanisiert, die bei uns zu lange als „Objekte“ betrachtet wurden. Damit erhalten sie ihre Seele und die ihnen eigene menschliche Würde zurück. Es ist in Sachsen Konsens, dass menschliche Gebeine an die Familie, Gemeinschaft oder Volksgruppe zurückgegeben werden, aus denen sie stammen. Das gilt unabhängig davon, auf welchem Weg sie zu uns gelangt sind. Der Rückgabe vorausgegangen ist ein sorgfältiges Prüfverfahren der Sammlungsgeschichte.“
Marion Ackermann, Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden: „Ich bin froh und erleichtert, dass es nach einer intensiven Vorbereitung nun gelingt, die Repatriierung auf würdige Weise zu vollziehen. Durch den künftigen Gedenkort in Australien sowie unsere Vermittlung hier vor Ort wird endlich auch ein breites Publikum über das begangene Unrecht und die Bemühungen zur Rehumanisierung informiert sein.“
Léontine Meijer-van Mensch, Direktorin der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen: „Ich bin dankbar, dass die heutigen wissenschaftlichen Methoden, die intensive Provenienzforschung und die enge Zusammenarbeit mit den Ursprungsländern diese Restitution ermöglicht haben. Dadurch öffnen sich nun auch weitere Türen für länderübergreifende Projekte und eine intensivierte kulturelle Zusammenarbeit. Geplant ist ein gemeinsames Ausstellungsprojekt zur Geschichte des Rassismus. Die Bedeutung, die wir den Themen Rassismus, Restitution und Provenienzforschung beimessen, wird auch in der neuen Dauerausstellung im GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig sichtbar werden.“
Im Jahr 2017 hatte der Freistaat Sachsen menschliche Gebeine aus dem Museum für Völkerkunde Dresden an Hawai’i zurückgegeben (Medieninformation vom 23.10.2017).