SKD vergeben Sicherheitsdienstleistungen neu – DWSI bleibt Sicherheitsdienstleister – strenge Qualitätskontrollen – Wachhabende während des Einbruchs wurden suspendiert
09. Oktober 2023MI Sicherheitsdienstleister
Zum 12. Dezember 2023 haben die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) die Aufsichts- und Bewachungsleistung europaweit neu ausgeschrieben. Dieses Bieterverfahren hat die „Dresdner Wach- und Sicherheitsinstitut GmbH“ (DWSI) mit deutlichem Abstand für sich entschieden und wird daher weiterhin Sicherheitsdienstleister der SKD bleiben. Die SKD haben DWSI den Zuschlag erteilt. Der neue Vertrag läuft drei Jahre mit Option auf Verlängerung.
Die Ausschreibung wurde unter dem strikten Gebot der Neutralität von Anfang an von einem unabhängigen, international anerkannten Sicherheitsplaner und einem Fachanwalt für Vergaberecht begleitet. Der externe Fachplaner hat auch den Kriterienkatalog für das Vergabeverfahren vorgelegt. Die Neuvergabe erfolgte in einem transparenten Verfahren, in dem alle teilnehmenden Bieter gleichbehandelt wurden und die gleichen Chancen auf den Zuschlag hatten.
Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe am 25. November 2019 waren einzelne Angestellte der DWSI von Ermittlungen betroffen. Diese Ermittlungen wurden eingestellt und führten nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung, die dem Unternehmen oder einzelnen Mitarbeitern Pflichtverletzungen nachweist. Es gab daher keine rechtliche Handhabe, das bestehende Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Die Beschäftigten, welche zum Zeitpunkt des Einbruches in der Leitzentrale ihren Dienst versahen, waren bereits unmittelbar danach nicht mehr bei den SKD tätig.
Die SKD sehen sich aus diesem Grund haushaltsrechtlich gezwungen, die Firma DWSI auf Schadensersatz zu verklagen, da nach Überzeugung des Freistaates von einem schuldhaften Fehlverhalten und somit von einer Verletzung von Vertragspflichten Einzelner auszugehen ist. Eine rechtliche Prüfung hat ergeben, dass diese zivilrechtliche Klage aber keinen Ausschluss von DWSI aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben darf. Die SKD waren demnach verpflichtet, es zuzulassen, dass DWSI sich neben anderen Bietern um die Vergabe der Dienstleistung bewirbt.
Die SKD haben neben der Überprüfung der bisherigen Sicherheitskonzepte auch den aktuellen Dienstleistungsvertrag einer kritischen Prüfung unterzogen und mit dem Ausschreibungsverfahren eine Vielzahl von Positionen erheblich verbessert. Der Dienstleister wird zu wesentlich mehr Qualität verpflichtet, die Überprüfungs- und Evaluierungsmöglichkeiten sind substanziell erweitert. Sie ermöglichen der neugegründeten Sicherheitsabteilung der SKD eine effektive Kontrolle sowie eine exakte und engmaschige Steuerung des Dienstleisters.
Die SKD betonen, dass nur einer sehr kleinen Anzahl der DWSI-Beschäftigten, die in der Leitzentrale gearbeitet haben, ein Fehlverhalten vorgehalten werden kann. Die weiterhin Beschäftigten, die überwiegend in den Museen tätig sind, haben stets korrekt, verantwortungsvoll und überdurchschnittlich engagiert ihre Aufgabe bei den SKD erfüllt. Die SKD können auf eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit diesen Menschen zurückblicken und lehnen einen Generalverdacht ihnen gegenüber ab. Die SKD sehen daher trotz des anhängigen Schadensersatzverfahrens zuversichtlich der weiteren Zusammenarbeit mit der DWSI entgegen.